

Für interessierte Unternehmen gibt es finanzielle Hilfestellungen - insbesondere von Seiten der Bundesländer. Eine Sammlung von Förderprogrammen ist in einer Broschüre mit dem Titel "Fördermöglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen" dargestellt, die als Druckversion auch kostenlos über das Bestellformular bei der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses bezogen werden kann.
Fördermittel werden insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewährt.
Ein schnelles Auffinden von Fördermitteln ist außerdem über die Förderdatenbank des Bundes möglich, die vom Bundeswirtschaftsministerium unterhalten wird. Geben Sie dort z.B. die Begriffe "EMAS" oder "Umweltmanagement" in die Suchmaske ein.
Für Pilotprojekte mit europäischer Bedeutung können Fördermittel aus dem LIFE-Programm der EU beantragt werden.
Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern beraten Unternehmen gern bei der Einführung von EMAS.
Hinweis: Broschüren und Datenbanken sind immer nur eine Momentaufnahme und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit , so dass es sich in jedem Fall lohnt bei den zuständigen Stellen nachzufragen! Siehe auch: Adressen & Links
Die Politik fördert Anstrengungen von Organisationen und Unternehmen, welche die ökologischen Aspekte nachweislich in ihrer Unternehmensstrategie berücksichtigen. Der Bund bietet folgende Förderprogramme an:
Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
Gefördert werden u.a. Umweltschutzberatungen über alle der sich für ein Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergebenden Fragen und deren Bewältigung. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten und beträgt in den alten Bundesländern sowie Berlin 50% der Beratungskosten, maximal jedoch 1.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern liegt der Zuschuss bei 75%, maximal 1.500 Euro. Detailliertere Informationen sowie der Link zum elektronischen Antragsformular können hier abgerufen werden.
Weitere Informationen sind beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-5 70
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de
erhältlich, welches auch über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.
Netzwerkprojekte ZIM-NEMO
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen des ZIM-NEMO Programmes die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Organisationen und Unternehmen im Rahmen eines Netzwerkes EMAS zu implementieren.
Gefördert werden Management- und Organisationsdienstleistungen zur Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen. Gegenstand der Förderung sind Leistungen des Netzwerkmanagements zur Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und Etablierung des Netzwerks (Phase 1) sowie für die anschließende Umsetzung der Netzwerkkonzeption (Phase 2). Laden Sie hier die Richtlinie herunter.
Förderanträge sind einzureichen beim Projektträger, der
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Programm „Produktionssicherung“ für landwirtschaftliche Unternehmen
In diesem Programm erhalten Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus zinsgünstige Kredite für Beratungsleistungen zur Einführung eines Umweltmanagementsystems.
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Darlehenslaufzeit ist auf 10 Jahre begrenzt. Das Darlehen wird über die Hausbank beantragt.
Weitere Informationen sowie aktuelle Zinskonditionen können hier abgerufen werden.
Förderung der einzelbetrieblichen Beratung in Verbindung mit Managementsystemen
Im Bereich der Landwirtschaft stehen Fördermittel aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für den Zeitraum 2010 - 2013 zur Verfügung.
Für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen kann eine Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungsausgaben für ein jährliches Beratungspaket, höchstens 1.500 Euro, gewährt werden. Der Förderzeitraum ist auf 5 Jahre begrenzt.
Förderanträge sind bei den für GAK zuständigen Ministerien zu stellen.
Förderungen der Bundesländer können der Broschüre "Fördermöglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen" entnommen werden.