Ablauf

Was ist für eine Teilnahme an EMAS erforderlich?

EMAS

Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus.

 

Das Umweltmanagementsystem enthält auf Grundlagen einer selbstgesteckten "Umweltpolitik" ein Umweltprogramm mit einzelnen Zielen, für den betrieblichen Umweltschutz. Ein externer Umweltgutachter überprüft dann, ob die Anforderungen der EMAS-Verordnung eingehalten werden.

 

EMAS-Teilnehmer werden nach ihren Tätigkeiten anhand der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Codes) charakterisiert. Nur ein Umweltgutachter der für den oder die jeweiligen NACE-Codes zugelassen ist, darf den Betrieb prüfen.

 

Nach erfolgreicher Validierung wird die Organisation bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer in das EMAS-Register eingetragen.

Ablaufschritte

 

1. Vorbereitungen zur

    Einführung des Systems

 

2. System und Prüfung

 

3. Externe Begutachtung

 

4. Registrierung

 

 

Praxisleitfaden

Dieser Praxisleitfaden ist die deutsche Übersetzung wichtiger Teile eines europäischen EMAS-Toolkit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

 

Den ausführlichen Text finden Sie in englischer Sprache über das EMAS-Helpdesk bei der Organisation INEM.

 

Umsetzung von EMAS

Lesen Sie hier bald mehr über Möglichkeiten der Umsetzung von EMAS.