

Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus.
Das Umweltmanagementsystem enthält auf Grundlagen einer selbstgesteckten "Umweltpolitik" ein Umweltprogramm mit einzelnen Zielen, für den betrieblichen Umweltschutz. Ein externer Umweltgutachter überprüft dann, ob die Anforderungen der EMAS-Verordnung eingehalten werden.
EMAS-Teilnehmer werden nach ihren Tätigkeiten anhand der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Codes) charakterisiert. Nur ein Umweltgutachter der für den oder die jeweiligen NACE-Codes zugelassen ist, darf den Betrieb prüfen.
Nach erfolgreicher Validierung wird die Organisation bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer in das EMAS-Register eingetragen.