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EMAS-Praxisleitfaden für KMU (UGA 2011)
Die Teilnahme an EMAS ist für alle Unternehmen und Organisationen offen, die ihren Umweltschutz systematisch verbessern wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie privat oder öffentlich-rechtlich organisiert sind und aus welchem Bereich sie kommen (Industrie, Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen, Behörden, Vereine).

Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus.
Das Umweltmanagementsystem baut auf der Grundlage einer Umweltpolitik ein Umweltprogramm mit Zielen und Maßnahmen auf. Mit einer angemessenen Organisationsstruktur und Dokumentation sowie regelmäßigen internen Audits wird für die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Umweltleistung gesorgt.
Ein externer Umweltgutachter überprüft dann, ob die Anforderungen der EMAS-Verordnung eingehalten werden.
EMAS-Organisationen werden nach der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Codes) bestimmten Branchen zugeordnet. Nur ein Umweltgutachter der für diese NACE-Codes zugelassen ist, darf den Betrieb prüfen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Organisation bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer in das EMAS-Register eingetragen.