Die Teilnahme an EMAS ist heute für alle Unternehmen und Organisationen offen, die ihren Umweltschutz systematisch verbessern wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie privat oder öffentlich-rechtlich organisiert sind und aus welchem Bereich sie kommen (Industrie, Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen, Behörden, Vereine).
Auch für Dienstleistungs-unternehmen oder die öffentlichen Hand kann EMAS interessant sein, selbst wenn die Organisationen wenig unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt haben. Hier können häufig indirekte Umweltauswirkungen z.B. bei Planung und Beschaffung vermindert werden.
Ursprünglich entstand EMAS als Managementinstrument für Industrie und Gewerbe.

Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus.
Das Umweltmanagementsystem enthält auf Grundlagen einer selbstgesteckten "Umweltpolitik" ein Umweltprogramm mit einzelnen Zielen, für den betrieblichen Umweltschutz. Ein externer Umweltgutachter überprüft dann, ob die Anforderungen der EMAS-Verordnung eingehalten werden.
EMAS-Teilnehmer werden nach ihren Tätigkeiten anhand der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Codes) charakterisiert. Nur ein Umweltgutachter der für den oder die jeweiligen NACE-Codes zugelassen ist, darf den Betrieb prüfen.
Nach erfolgreicher Validierung wird die Organisation bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer in das EMAS-Register eingetragen.