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Häufige Fragen zu EMAS

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Allgemeine Fragen zu EMAS

Wie kann man EMAS in wenigen Sätzen erklären?

EMAS ist ein auf Dauer angelegtes Umweltmanagementsystem, bei dem ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften und die Verbesserung der tatsächlichen Umweltleistung gelegt wird. EMAS beginnt mit einer Bestandsaufnahme, der sogenannten Umweltprüfung und führt über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (Abläufe, Organisation, Verantwortlichkeiten) mit angemessener Dokumentation bis zur Erstellung einer Umwelterklärung. Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft zum Abschluss das eingeführte System und die Informationen in der Umwelterklärung. Ist diese Begutachtung positiv erfolgt letztendlich die Registrierung durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer.

 

Was unterscheidet EMAS von der DIN EN ISO 14001?

Die wesentlichen Unterschiede liegen in der höheren Rechtssicherheit, dem Umweltleistungsgedanken, der Transparenz und der Mitarbeiterbeteiligung. Diese Themen werden bei EMAS über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus behandelt.

EMAS Organisationen werden von den Umweltgutachtern geprüft, ob sie für Einhaltung der Rechtsvorschriften sorgen. Vor der abschließenden Registrierung erfolgt auch noch eine diesbezügliche Behördenabfrage.

Während sich die ISO 14001 auf die Verwirklichung der umweltbezogenen Zielsetzungen beschränkt und nur in der Umweltpolitik eine Verpflichtung zur Verbesserung der Umweltbelastungen verlangt, müssen sich EMAS-Organisationen vepflichten, ihre tatsächliche Umweltleistung zu verbessern.

Um dem System Glaubwürdigkeit und Transparenz zu verleihen, muss die Öffentlichkeit aktiv einbezogen werden. ISO 14001 beschränkt sich darauf, dass externe Kommunikation "in Betracht" gezogen werden muss, nur die Umweltpolitik ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine EMAS-Organisation zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht nur eine Umwelterklärung veröffentlichen (deren Inhalte auch noch von dem Umweltgutachter für gültig erklärt werden), sondern dass sie auch nachweisen kann, mit der Öffentlichkeit einen offenen Dialog über ihre Umweltauswirkungen zu führen. EMAS spielt mit offenen Karten.

Schließlich verlangt EMAS, die Arbeitnehmer in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung einzubeziehen, z.B. über ein Vorschlagswesen, Ausschüsse oder andere geeignete Beteiligungsmöglichkeiten. Auch Arbeitnehmervertreter haben das Recht, sich bei EMAS zu beteiligen.

 

Wer kann an EMAS teilnehmen?

An EMAS können alle Organisationen teilnehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Die ursprüngliche Beschränkung auf das produzierende Gewerbe wurde bereits mit EMAS II im Jahre 2001 aufgehoben.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme?

Wichtig sind insbesondere folgende Punkte: die Unterstützung sowohl der obersten Leitung als auch der Beschäftigten. Der Wille zur Verbesserung der eigenen Umweltschutzleistung. Die Bereitschaft zur Transparenz, Umweltschutzaktivitäten öffentlich zu machen und eventuelle Nachfragen zu beantworten.

EMAS lässt über die formalen Basisanforderungen hinaus viele Freiheiten, das System den eigenen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Sowohl von der EU, als auch von Bund und Ländern gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von Leitfäden, Broschüren und Beispielen zur Umsetzung von EMAS. Eine Auswahl finden Sie im Download-Bereich, Adressen zu weiteren Quellen auf der Seite Adressen & Links.

 

Wie finde ich andere EMAS-Teilnehmer?

Alle EMAS-Organisationen werden registriert, die Listen sind der Öffentlichkeit zugänglich. In Deutschland wird das Register vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt und kann unter www.emas-register.de eingesehen werden.
Einblick in die Register der EU-Mitgliedsstaaten können über den englischsprachigen EMAS-Helpdesk gewonnen werden. Dort werden auch viele weitere Informationen zu EMAS aus dem Bereich der EU und den Mitgliedsstaaten bereit gehalten.

 

Was kostet EMAS?

Die Kosten für eine Beteiligung an EMAS hängt natürlich zunächst an der Größe der Organsiation sowie an der Intensität des eigenen Engagements: wie viel Arbeitszeit und Ressourcen werden eingesetzt? Wird externe Hilfe benötigt? Welche Schulungen sind erforderlich? Wie ist der derzeitige Umweltstandard der Organisation? Soll die Umwelterklärung ausgedruckt werden und wenn ja mit welchem qualitativen Anspruch?

Regelmäßig fallen Kosten für den Umweltgutachter an, diese arbeiten aber auf dem freien Markt: also mehrere Angebote einholen! Auch die IHK / HwK erheben für die Eintragung ins EMAS-Register eine Gebühr.

Fragen zu Umweltgutachtern

Was ist ein Umweltgutachter?

UmweltgutachterInnen sind natürliche oder juristische Personen, denen durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt ist, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder sonstige Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach EMAS zu bestätigen. Dazu durchlaufen sie ein spezielles Zulassungsverfahren.

Wie finde ich einen geeigneten Umweltgutachter?

Die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) führt eine Liste aller zugelassenen Umweltgutachter. Dort können Sie sich alle Umweltgutachter-Adressen aus der Datenbank anzeigen lassen oder eine bestimmte Auswahl treffen, z.B. für Ihre Region oder Branche.

Die Datenbank finden Sie hier.

Kann ich den Umweltgutachter frei wählen?

Ja und nein.
Ja, weil die Umweltgutachter auf einem freien Markt tätig sind.
Nein, weil sie nur für bestimmte Branchen zugelassen werden. Diese Zulassungsbereiche entsprechen der Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft und sind nach dem so genannten NACE-Code geordnet. Der Zulassungsbereich muss also mit dem Wirtschaftszweig Ihrer Organisation übereinstimmen.

 

Ausführliche Informationen zu Umweltgutachtern finden Sie auf den Seiten der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) und des Umweltgutachterausschusses (UGA)

 

Fragen zum EMAS-Logo

Wer darf das EMAS-Logo verwenden?

Das Logo dürfen nur solche Organisationen verwenden, die nach der EMAS-Verordnung von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft wurden und eine laufende Eintragung im EMAS-Register besitzen. In diesem Falle muss das Logo mit der Registriernummer der Organisation versehen sein.

Darüber hinaus kann das EMAS-Logo zur allgemeinen Werbung für das EMAS-System verwendet werden, z. B. in Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften, Leitfäden, Büchern oder sonstigen Veröffentlichungen über EMAS. Dann darf es aber nicht in Verbindung mit dem Namen einer Organisation verwendet werden oder den Eindruck der Eintragung vermitteln. Der Benutzer des Zeichens darf in dieser Form auch keine Behauptung in Bezug auf die Umweltfreundlichkeit seiner Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen aufstellen.

 

Wie kann das EMAS-Logo verwendet werden?

Das Logo muss in einer der beiden offziellen Versionen dargestellt sein (siehe Seite EMAS-Logo).

 

Das EMAS-Logo darf unter Beachtung der Leitlinie zur Verwendung des EMAS-Zeichens verwendet werden:

 

  • auf Briefköpfen oder Unternehmensberichten
  • auf Unterlagen und in allen anderen Medien, in denen die Beteiligung des Unternehmens oder der Organisation an EMAS mitgeteilt wird, z.B. auf Tafeln, an Gebäuden, auf Webseiten, Einladungen usw. oder in der allgemeinen Unternehmenswerbung
  • auf der validierten Umwelterklärung
  • auf validierten Informationen
  • auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen

 

Woher bekomme ich das EMAS-Logo?

Das Logo erhalten Sie kostenfrei von der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses. Wir stellen Ihnen das Logo in allen gängigen Bildformaten, wie "jpg", "png", "tif" oder als "eps"-Vektorgrafik zur Verfügung.

 

Richten Sie einfach eine E-Mail an info@uga.de!

 

Ausführliche Informationen zum EMAS-Logo und Anwendungsbeispiele finden Sie hier.