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Legal Compliance - Sicher-stellung von Rechtskon-formität im Umweltbereich (Lebensministerium Österreich 2009)

Die novellierte EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (ABl. EG Nr. L 342 S. 1 vom 22. Dezember 2009) ist seit dem 11. Januar 2010 in Kraft:
Um EMAS in Deutschland wirksam durchführen zu können, wurde 1995 das UAG erlassen und 2011 an EMAS III angepasst. Darin werden u.a. die Zulassung und Aufsicht der Umweltgutachter sowie die Registrierung der Organisationen geregelt.
Umweltauditgesetz (UAG) - Gesetz zur Ausführung der EMAS-Verordnung
neugefasst durch Bekanntmachung vom 04.09.2002 (BGBl. I S. 3490); zuletzt geändert durch Art. 1 vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2509).
Der Umweltgutachterausschuss hat folgende Richtlinien nach dem Umweltauditgesetz erstellt:
Englische Übersetzungen der o. g. Dokumente finden Sie hier.

Validierte EMAS-Organisationen und Unternehmen haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, verschiedene Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts in Anspruch zu nehmen, wobei die Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland variiert.
Privilegierungen und Gebührenermäßigungen der Bundesländer können der Broschüre "Fördermöglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen" entnommen werden.
Immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen nach der EMAS-Privilegierungs-Verordnung (EMASPrivilegV) können Standorte und Organisationen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 registriert sind, in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen zu den Überwachungs- und Verwaltungserleichterungen für EMAS-Organisationen finden Sie hier!
EMAS spielt zunehmend eine Rolle bei Regelungen der Umweltpolitik, sei es, dass EMAS-Teilnehmende Erleichterungen erfahren oder Regelungen durch die EMAS-Teilnahme erfüllt werden können.
In welchen Rechts- und Verwaltungsvorschriften EMAS berücksichtigt wird, können Sie hier erfahren. Die folgende Übersicht listet Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und sonstige Mitteilungen der EU, des Bundes und der Länder auf, welche auf EMAS Bezug nehmen. Die Tabelle kann im Excelformat herunter geladen werden und bietet so die Möglichkeit, z. B. nach Bundesländern oder Privilegierungen zu filtern. Ebenfalls ist die Liste im druckfreundlichen PDF-Format oder als HTML mit Verlinkung auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhältlich.
Übersicht über Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die auf EMAS Bezug nehmen, mit aktiven Links:
Weitere Synergieeffekte können sich daraus ergeben, wenn die Umweltgutachterin oder der Umweltgutachter nicht nur zur Validierung der Umwelterklärung nach EMAS, sondern zu weiteren Prüf- und Zertifizierungsentscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften berechtigt ist.
Die UGA-Geschäftsstelle gibt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Liste!