Rechtliche Grundlagen für EMAS

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EMAS III

 

Rechtliche Grundlagen für EMAS

EMAS nimmt unter den EU-Verordnungen eine Sonderstellung ein. Eine EU-Verordnung ist grundsätzlich in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. EMAS ist dagegen als freiwilliges Instrument angelegt. Wenn aber eine Organisation die Registrierung nach EMAS anstrebt, müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden.

 

Zu EMAS gibt es auf europäischer Ebene eine Reihe ergänzender Leitfäden („guidance documents“), mit Hinweisen für die Praxis.


Um EMAS in Deutschland wirksam durchführen zu können, wurde 1995 das Umweltauditgesetz (UAG) erlassen und 2002 an EMAS II angepasst. Darin werden u.a. die Zulassung und Aufsicht der Umweltgutachter sowie die Registrierung der Organisationen geregelt.

 

Anreize zur Teilnahme an EMAS bieten die EMAS-Privilegierungsverordnung des Bundes sowie spezielle Länderregelungen, die die Umsetzung von EMAS mit bestimmten ordnungsrechtlichen Erleichterungen honorieren.  

 

EMAS in Europa

Hier finden Sie:

  • den neuen Verordnungstext EMAS III
  • den Vorgänger EMAS II
  • die zugehörigen Leitlinien der EU
  • die erste Version der Verordnung EMAS I
  • weitere europarechtlichen Regelungen

EMAS in Deutschland

In dieser Rubrik finden Sie:

  • die EMAS-III-Verordnung
  • das Umweltauditgesetz
  • UAG-Richtlinien
  • Privilegierungen
    für EMAS-Organisationen
  • Anforderungen an Umweltgutachter
  • weitere Regelungen mit Bezug zu EMAS

Internationale Normen

Zentraler Bestandteil von EMAS ist die internationale Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001.

Aktuelle Normungsthemen mit Verbindung zum Umwelt-management:

Energiemanagement (DIN EN 16001)

Gesellschaftliche Verantwortung (ISO 26000)