EMAS-III in Kraft!

Die neue EMAS-III-Verordnung ist am 11.01.2010 in Kraft getreten!

11. Januar 2010 

Die novellierte EMAS-Verordnung ist am 22. Dezember 2009 im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 11. Januar 2010 in Kraft.

 

Mit Inkrafttreten der neuen EMAS-Verordnung am 11.1.2010 löst sie die alte EMAS-II-Verordnung ab. Einige Neuerungen bedürfen noch der Umsetzung in nationales Recht, wofür die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, andere werden mit Inkrafttreten sofort gültig.

 

Bereits registrierte Organisationen bleiben im EMAS-Verzeichnis. Steht die nächste Revalidierung vor dem 11.7.2010 an, kann eine Verlängerung der Frist um 6 Monate beantragt werden.

 

Die neue EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung können Sie hier einsehen:

 

 

Infoblatt EMAS III
Eine Übersicht über wichtige Änderungen der neuen EMAS-III-Verordnung gegenüber EMAS-II sind in dem

 

Infoblatt "Die neue EMAS-III-Verordnung"

 

beschrieben, herausgegeben von der
Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses
.

 


 

Die neuen Kernindikatoren der EMAS III
Infoblatt als Hilfestellung zur Darstellung der neuen Kernindikatoren in der Umwelterklärung. UGA-Geschäftsstelle (März 2010)

 

Anleitung "Ermittlung der Bruttowertschöpfung" des Statistischen Bundesamtes

 

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