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EMAS TISCH-Kalender 2012 Vorder-/Rückseite
(PDF 2 Seiten: A4 sowie A3 Druck - beidseitig)
11. Januar 2010
Die novellierte EMAS-Verordnung ist am 22. Dezember 2009 im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 11. Januar 2010 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der neuen EMAS-Verordnung am 11.1.2010 löst sie die alte EMAS-II-Verordnung ab. Einige Neuerungen bedürfen noch der Umsetzung in nationales Recht, wofür die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, andere werden mit Inkrafttreten sofort gültig.
Bereits registrierte Organisationen bleiben im EMAS-Verzeichnis. Steht die nächste Revalidierung vor dem 11.7.2010 an, kann eine Verlängerung der Frist um 6 Monate beantragt werden.
Die neue EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung können Sie hier einsehen:

Eine Übersicht über wichtige Änderungen der neuen EMAS-III-Verordnung gegenüber EMAS-II sind in dem
Infoblatt "Die neue EMAS-III-Verordnung"
beschrieben, herausgegeben von der
Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses.
Die neuen Kernindikatoren der EMAS III
Infoblatt als Hilfestellung zur Darstellung der neuen Kernindikatoren in der Umwelterklärung. UGA-Geschäftsstelle (März 2010)
Anleitung "Ermittlung der Bruttowertschöpfung" des Statistischen Bundesamtes
Mehr Infoblätter unter
PDF-Downloads