Biomassestrom / Biokraftstoff

Biomassestrom / Biokraftstoff

17. Dezember 2009 

Rapsfeld mit Baum

Informationen zur Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom und -Biokraftstoff

 

Formulare zur Nachhaltigkeitsverordnung veröffentlicht

Ab sofort können Vordrucke zur Bescheinigung durch die Umweltgutachterin bzw. den Umweltgutachter sowie zur Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen für den Biokraftstoff- und Biomassestrombereich im Internetangebot der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) heruntergeladen werden.

Bisher werden die Anforderungen für die Zertifizierung von flüssiger Biomasse nur durch Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erfüllt, die für den NACE-Code Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind. Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen müssen zuerst durch die BLE anerkannt werden.

 

Anfang November 2009 hat die BLE für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung  einen Leitfaden erstellt. Das Bundesumweltministerium hat nach Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) den von der BLE erstellten Entwurf des Leitfadens zur nachhaltigen Biomasseherstellung an die Wirtschafts- und Umweltverbände übersandt. Diese sind nun zur offiziellen Stellungnahme aufgefordert. Der Leitfaden gilt sowohl für den Kraftstoff- als auch für den Strombereich. Im Anschluss an die Beteiligung der Verbände wird der Leitfaden veröffentlicht.

 

Erneuerbare Energien Richtlinie (EE-Richtlinie)

Die europäische Kommission stellt mit der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Nachhaltigkeitsanforderungen an die Produktion von flüssiger Biomasse zur Erzeugung von Biomassestrom und Biokraftstoffen. Die Nachhaltigkeitskriterien umfassen folgende Bereiche: Treibhausgaseinsparungen, die flüssige Bioenergieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens erreichen müssen, Kriterien zum Schutz natürlicher Lebensräume und soziale Kriterien. Diese Kriterien gelten ungeachtet der Frage, ob die Rohstoffe innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft angebaut wurden.

 

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dürfen zukünftig nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind. Dies sieht die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) vor, die am 24. August 2009 in Kraft getreten ist. Damit haben alle Wirtschaftsbeteiligten Planungssicherheit für die Umsetzung der Verordnung.

 

Die Nachhaltigkeitsverordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse, die nach dem EEG vergütet wird (zum Beispiel Raps-, Palm- und Sojaöl), so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt. Des Weiteren dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein. Diese Anforderungen an die Nachhaltigkeit müssen bei flüssiger Biomasse eingehalten werden, die ab 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird. Für flüssige Biomasse aus der eingelagerten Ernte und der Ernte 2009 gelten für das Jahr 2010 Übergangsregelungen.

 

Der Nachweis dieser Anforderungen erfolgt mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, die jeweils von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt sein müssen. Ab dem Inkrafttreten der Verordnung können Anträge auf Anerkennung bei der BLE gestellt werden. Zur Zeit werden die Verwaltungsvorschriften für die Anerkennungsverfahren erarbeitet, die nach Anhörung der betroffenen Verbände in Kraft treten werden.

 

Die Verordnung und weitere Informationen finden sich im Internet unter www.erneuerbare-energien.de.

 

Vorteile für landwirtschaftliche Betriebe mit EMAS

Nach § 51 i.V.m. §7 der Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen landwirtschaftliche Betriebe, die nach EMAS validiert sind und im EMAS-Register geführt werden, die Anforderungen an die Cross Compliance Bedingungen beim Anbau von nachhaltiger Biomasse.

 

Veranstaltung zur Zertifizierung von nachhaltiger Biomasse

Am 24. April 2009 fand unter dem Titel „Zertifizierung von nachhaltiger Biomasse“ in Berlin eine Veranstaltung für Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter sowie Interessierte statt, zu der das BMU und die Dau eingeladen hatte. Dr. Rid (BMU) eröffnete die Veranstaltung mit einleitenden Worten zur europäischen EE-Richtlinie und die Umsetzung in Deutschland. Dr. Wustlich (BMU) und Herr Nimmergut (BMF) informierten über die neuen Nachhaltigkeitsverordnungen zu Biomassestrom und Biokraftstoff und über die Möglichkeit zur Zertifizierung von nachhaltig produzierter Biomasse. Welche Anforderungen an Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter gestellt werden und wie die Zulassung dieser abläuft, erklärte Dr. Racke von der DAU. Anschließend erläuterte Dr. Nickel von der BLE wie das Zertifizierungssystem aufgebaut wird.

 

Im Folgenden finden Sie die Tagesordnung der Veranstaltung, die Referenten und die Vorträge: