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BAFA-Merkblätter zu den Anforderungen des EEG für EMAS-Organisationen

25. Mai 2009 

EMAS-Betriebe erfüllen Anforderungen des neuen EEG


Das EEG 2009 sieht vor, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die einen Antrag auf Begrenzung der abzunehmenden EEG-Strommenge nach §§ 40 ff EEG 2009 stellen wollen, Elemente eines Energiemanagements praktizieren müssen. Unternehmen, die in das EMAS-Register eingetragen sind, erfüllen diese Anforderung ohne Zusatzaufwand, sie müssen lediglich die Registrierungsurkunde als Nachweis vorlegen. Das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr muss hiervon abgedeckt sein. Im Jahr 2009 reicht es aus, wenn das Unternehmen im Zeitpunkt der Antragstellung über eine gültige EMAS-Registrierung verfügt.

ISO-14001-Zertifikate müssen zusätzlich den Hinweis enthalten, dass der Zertifizierer die durch das Unternehmen erhobenen Energiedaten und Einsparpotenziale sowie deren Bewertung überprüft und Abweichungen von den Anforderungen nicht festgestellt hat.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Merkblätter veröffentlicht, die den Umgang mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) klarstellen.

Alle Merkblätter können Sie hier über die BAFA-Homepage direkt abrufen.

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Energiemanagement
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