
26. Januar 2009
Die Novelle der EMAS-Verordnung (EMAS III) ist Bestandteil des europäischen Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik (SCP/SIP). Die mit der Novelle verfolgten Ziele, insbesondere die Vereinfachung der Verordnung mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse kleiner Organisationen sowie die beabsichtigte Verknüpfung mit anderen politischen Instrumenten und einem umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen werden vom Umweltgutachterausschuss (UGA) ausdrücklich begrüßt. Die Umsetzung im vorliegenden Entwurf der Kommission gibt allerdings einigen Anlass zu einer kritischen Stellungnahme.
So wird die geplante Änderung des bestehenden Zulassungs- und Aufsichtswesens für die Umweltgutachter durch die Unterordnung unter die Europäische Akkreditierungsverordnung, vom UGA strikt abgelehnt, da sie der der sachlichen Rechtfertigung entbehrt und damit ein seit vielen Jahren bewährtes System unnötig aufgegeben werden würde.
Auch die an verschiedenen Stellen vorgesehene intensivere Inanspruchnahme der nationalen Durchsetzungsbehörden läuft dem Ziel des Bürokratieabbaus direkt entgegen.
Die Einführung eines Katalogs von Kernindikatoren zur Umweltleistung, die von allen EMAS-Teilnehmern angegeben werden müssen, ist ungeeignet, die Attraktivität von EMAS zu erhöhen. Leistungsbezogene Umweltindikatoren sind grundsätzlich sinnvoll um den kontinuierlichen Verbesserungsprozess einer Organisation transparent zu machen. Sie müssen aber die konkreten, wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation beschreiben und können nicht einheitlich für alle vorgegeben werden, so wie es im Entwurf vorgesehen ist. Der Bezug dieser Indikatoren auf die Bruttowertschöpfung eines Unternehmens greift zudem in heikle Wirtschaftsbereiche ein und wird nach Ansicht des UGA dazu führen, dass viele Unternehmen aus diesem Grund aus EMAS aussteigen werden.
Der UGA sieht noch zu einigen weiteren Punkten erheblichen Diskussionsbedarf, wie z.B. der Beschneidung von Kompetenzen der Umweltgutachter oder der geplanten Ausweitung von EMAS zu einem weltweit gültigen System, und hat seine kritischen – aber auch die zustimmenden Anmerkungen in den Abstimmungsprozess auf europäischer Ebene eingebracht.
Der Verhandlungen gehen in diesem Frühjahr in ihre entscheidende Phase, da sie noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen, damit die Revision der EMAS-Verordnung wie geplant 2010 in Kraft treten kann.
Die ausführliche Stellungnahme des UGA kann hier heruntergeladen werden.