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20. Dezember 2011
Die EU Kommission hat einen Leitfaden beschlossen und veröffentlicht, der EU-Sammelregistrierungen, Drittlandregistrierungen und weltweite Registrierungen nach der EMAS Verordnung regelt. Ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht wurde eine Prioritätenliste zu den künftigen branchenspezifischen Referenzdokumenten.
Für an EMAS teilnehmende Unternehmen oder Organisationen, die Standorte in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam registrieren lassen wollen oder Standorte in Ländern außerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum haben (sog. Drittländern), enthält der Leitfaden wichtige Vorgaben und Informationen zur Registrierung nach EMAS. Der Leitfaden wendet sich auch an die Registrierungs- und Zulassungsstellen sowie Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter. Der Umweltgutachterausschuss war bei der Erarbeitung des Leitfadens für das Bundesumweltministerium beratend tätig.
Es werden die folgenden drei Situationen unterschieden:
Dabei befasst sich der Leitfaden mit folgenden Themen:
Eine der wesentlichen Neuerungen der EMAS-Verordnung, ist Artikel 46: die von der Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten zu erarbeitenden branchenspezifischen Referenzdokumente. Diese sollen bewährte Umweltmanagementpraktiken ebenso umfassen wie branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung des Umweltleistungsniveaus.
Inzwischen hat die Kommission eine Prioritätenliste veröffentlicht, die einen Überblick gibt, welche branchenspezifischen Referenzdokumente vorrangig erstellt werden sollen. Hier können Sie die den Arbeitsplan herunter laden.
Bereits fortgeschritten ist die Bearbeitung der Referenzdokumente für vier Branchen:
Als nächstes sollen folgen:
Die branchenspezifischen Referenzdokumente werden im Auftrag der EU-Kommission vom Institute for Prospective Technological Studies (IPTS) in Sevilla erarbeitet. Dies ist ein offener Prozess an dem sich alle Interessierten beteiligen können. Für Informationen zur Beteiligung an dem Arbeitsprozess kontaktieren Sie uns bitte: info@uga.de.
Weitere Informationen zur EMAS-Verordnung finden Sie hier.