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Aktualisierte Umwelterklärung der UGA-Geschäftsstelle

08. September 2011 

Verbesserungen der Umweltleistung durch die Reduktion der CO2-Emissionen, geringerer Papierverbrauch, Teilnahme am GoGreen-Programm und Maßnahmen bei der Beschaffung. Die aktuelle Umwelterklärung 2011 der UGA-Geschäftsstelle ist über die EMAS- und UGA-Homepage verfügbar.

Mit der Aktualisierung der Umwelterklärung um die Daten für das Jahr 2010 und der Bestätigung durch die IHK Berlin ist die UGA-Geschäftsstelle weiterhin im EMAS-Register gelistet. In 2010 konnte die Umweltleistung der Geschäftsstelle für einige Umweltaspekte verbessert werden. So reduzierte der Umweltgutachterausschuss im Vergleich zum Vorjahr in 2010 seine CO2-Emissionen durch Reisetätigkeiten um 2,84 t CO2/Jahr und 0,54 t CO2/Sitzung. Die geringere Emission des Klimagases erreichten die UGA-Mitglieder durch über 7.000 km weniger geflogene Kilometer und dafür mehr als 5.500 km gereiste Zugkilometer. Die Reisetätigkeiten des Umweltgutachterausschusses zu den Sitzungen sind indirekte Umweltaspekte der Geschäftstelle.

Eine weitere verbesserte Umweltleistung ist die Verringerung des Verbrauchs an Druck- und Kopierpapier um knapp 9%. Um die CO2-Emissionen beim Versand von Briefen klimaneutral zu stellen, nimmt die Geschäftsstelle seit April 2010 an dem GoGreen-Programm der Deutschen Post teil. Der CO2-Ausgleich erfolgt über international anerkannte Klimaschutzprojekte. Die Briefe erhalten als Kennzeichnung einen GoGreen-Aufkleber.

Ein weiterer wesentlicher Umweltaspekt der Geschäftsstelle ist die Beschaffung. Für eine konsequente und nachvollziehbare ökologische Beschaffung wurde eine Beschaffungsleitlinie erstellt, die sich sowohl auf das Produkt, die Produktion als auch auf den Hersteller bezieht. So werden z. B. Produkte mit Umweltlabel wie den Blauen Engel, FSC oder Energy Star bevorzugt. Bei der Anschaffung von Büromaterial oder bei Ausschreibungen (z. B. Druckereien) werden Unternehmen bevorzugt, die ebenfalls ein Umweltmanagementsystem haben.

In der aktuellen Umwelterklärung sind die erreichten Ziele und die neuen Maßnahmen im neuen Umweltprogramm veröffentlicht. Da die Geschäftsstelle die Ausnahmeregelung für kleine Organisation gemäß Artikel 7 der EMAS-Verordnung beantragt hatte, war die Validierung der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter nicht notwendig.

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